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1) Startberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die eine gültige Fahrerlaubnis/Starterlaubnis besitzen.

2) Ab 01.01.2021 können Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren - bis zum Jahresende des 18. Geburtstages weiterhin in MTTA Rennen starten, wenn diese noch keine Amateurfahrer Lizenz gelöst haben und an Rennen des Trabersportklubs an den Start gehen - hier erlischt die Startberechtigung in MTTA Bewerben mit der ersten Nennung in diesen Bewerben.

3) ACHTUNG: Das MTTA behält sich das Recht vor in Rennen Gastfahrer (aber nicht älter als 16 Jahre) mit Tageslizenzen (a Euro 30,--) auszustatten sowie Nennungen ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen!
4) 
Die Jahresgebühr 2021 für Fahrerlaubnis, Mitgliedsbeitrag und Versicherung beträgt Euro 75,--. Bei jedem Fahrer/In MUSS zumindest ein Erwachsener Mitglied sein! Jeder Fahrer muss vor jedem Rennen eine Start- bzw. Nenngebühr in der im Rennprogramm veröffentlichten Höhe zu entrichten. Die Prüfungsgebühr 2019 beträgt Euro 50,--. Der Mitgliedsbeitrag für Personen im Vereinsvorstand sowie "Nicht-Aktive" wurde für 2020 mit Euro 50,-- vereinheitlicht. 
 

Distanzeinteilungen:

Es gilt: Je größer das Pony - desto mehr Vorgabe muss es leisten (sprich desto mehr Meter muss es laufen). Gemessen wird jedes Pony bei seiner offiziellen Qualifikation durch offiziellen Tierazt Dr. Constanze ZACH oder Mag. Irene KOHLWEIß sowie im Beisein eines Vertreter des MTTA. Gäste und Ponys aus dem Ausland werden nach dem angegebenen Stockmaß und nach deren Leistung eingeteilt.

Wichtig: Gewinnt ein Pony ein Rennen, so muss es beim nächsten Rennen mindestens um 20 Meter mehr Vorgabe leisten. Diese Regelung entfällt allerdings bei diversen Länderkämpfen sowie bei Privatrennen.
    
Gäste aus dem Ausland werden nach Stockmaß und Leistungen eingestuft. Die Einstufung obliegt einzig allein dem MTTA. Auch Gäste - wenn nicht anders vereinbart - müssen vor dem Rennen eine Start- bzw. Nenngebühr entrichten.

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